Wartezeiten für GKV-Versicherte

BPtK fordert höchstens drei Wochen Wartezeit für psychisch kranke Menschen

Berlin, 08.02.2011, BPtK-News

Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sollten in der Regel drei Wochen nicht überschreiten. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsgesetz. Bisher warten psychisch Kranke meist monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. "Die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen sind inakzeptabel lang", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Wer in einer psychischen Krise steckt, findet meist keinen Psychotherapeuten, sondern landet nur auf einer Warteliste. Selbst in relativ gut versorgten Großstädten erhält ein Patient häufig erst nach Wochen einen ersten Gesprächstermin." weiterlesen...