Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie ab 1. Juli
Ab dem 1. Juli können auch in der Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen Bezugspersonen einbezogen werden. Dafür sind künftig bis zu sechs zusätzliche Therapieeinheiten von 25 Minuten möglich. Je vier Einheiten mit dem Kind oder Jugendlichen kann damit eine zusätzliche Einheit zum Beispiel für ein Elterngespräch genutzt werden. Der Bewertungsausschuss hat entsprechend die Psychotherapie-Vereinbarung geändert. Die Neuerung gilt auch für die Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung. weiterlesen...