Aktuelle Informationen der PKSH zum Umgang mit dem Corona-Virus

Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland hat sich in den letzten Tagen derart beschleunigt, dass von der Politik bisher noch nie da gewesene, die Freiheit sehr einschränkende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verordnet wurden. Einerseits soll dadurch die weitere Ausbreitung des Virus verlangsamt werden, andererseits soll die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung angesichts der zu erwartenden Zunahme lebensbedrohender Krankheitsverläufe erhalten bleiben. Diese Schutzmaßnahmen zum Wohle der Bevölkerung haben zu einer großen allgemeinen Verunsicherung und zum Teil zu massiven Angst- und Panikreaktionen geführt.

Das öffentliche Leben ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Kulturelle Veranstaltungen wurden abgesagt, Restaurants, Bars und Cafés wurden geschlossen, nur die Geschäfte zur Versorgung des täglichen Bedarfs der Bevölkerung bleiben geöffnet und natürlich auch das Gesundheitswesen. Wie wichtig, sinnvoll und notwendig diese Maßnahmen sind, zeigt sich u.a. auch in der aktuellen Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI), das die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland gegenwärtig als hoch einstuft.

Expertenschätzungen zufolge lässt sich die weitere Verbreitung des Virus in Deutschland nicht verhindern, sondern lediglich verlangsamen. Jede/r Einzelne ist jetzt in der Verantwortung, seinen/ihren Beitrag dazu zu leisten und sich solidarisch zu zeigen.

Welche Maßnahmen können Psychotherapeut*innen ergreifen, um der weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken?

Gegenwärtig gibt es keine Auflagen, die es Ihnen verbieten, Ihren Praxisbetrieb weitest möglich aufrechtzuerhalten. Ausnahmen sind die Fälle, in denen Sie selbst, Mitarbeiter*innen oder Patient*innen positiv auf das Virus getestet wurden. In diesem Fall halten Sie bitte umgehend Rücksprache mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.Folgende Maßnahmen sollten dringend beachtet werden:

  1. Beachten Sie die grundlegenden Hygieneregeln für die psychotherapeutische Praxis, die vom Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einer Broschüre zusammengestellt wurden: www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_-Version_Psycho_online.pdf
  2. Verzichten Sie bei der Begrüßung und Verabschiedung auf das Händeschütteln.
  3. Fordern Sie Ihre Patient*innen nach Betreten der Praxis zum Händewaschen auf. Sie können beispielsweise einen entsprechenden Aushang in Ihrer Praxis anbringen.
  4. Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihren Patient*innen (mind. 1,5 m) und vermeiden Sie das Zusammentreffen mehrerer Patient*innen untereinander.
  5. Nutzen Sie die Möglichkeit, Videosprechstunden anzubieten. Die 20%-Beschränkung wurde durch die KBV ab dem 01.04.2020 aufgehoben. Welche Programme/Anbieter zertifiziert sind, können Sie der Homepage der KBV entnehmen. Vor deren Einsatz muss die Genehmigung der KVSH eingeholt werden.
  6. Informieren Sie sich bitte regelmäßig über die aktuelle Lage und die geltenden Empfehlungen bezüglich des Corona-Virus. Informationen hierzu finden Sie u. a. in den Links auf unserer Homepage.

Psychotherapie via Telefon und Kinderbetreuung

Telefonische Sprechstunden und Therapiesitzungen sind berufsrechtlich durch unsere Berufsordnung erlaubt, allerdings können diese Leistungen sozialrechtlich laut EBM (noch) nicht abgerechnet werden. Hier ist die PKSH am Ball und hat sich an unseren Gesundheitsminister, an die KVSH sowie die KBV gewandt, um auf die Dringlichkeit einer Erweiterung der Fernbehandlung auf Telefonkontakte hinzuweisen.

Außerdem haben wir unseren Gesundheitsminister gebeten, klarzustellen, dass auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu dem Bereich der kritischen Infrastruktur zu zählen ist. Die dort Beschäftigten sollten in die Regelungen zur Kinderbetreuung im Rahmen des Betretungsverbotes von Schulen und Kindertagesstätten mit einbezogen werden.

Corona und Schweigepflicht

Grundsätzlich sind die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelisteten Krankheiten meldepflichtig. Dies gilt auch für das neue Coronavirus, für das die Verordnung 2019-nCoV/CoronaVMeldeV erlassen wurde. Falls Patient*innen in Ihrer Praxis Symptome einer Erkrankung zeigen, verweisen Sie sie an eine Ärztin oder einen Arzt. Sie sind nur dann zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, wenn die Person selbst noch keinen Kontakt zu einem Arzt aufgenommen hat, aber aus einem Risikogebiet kommt oder Kontakt zu einer/einem Infizierten hatte. Da es sich bei der Meldepflicht um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, verdrängt sie in begründeten Verdachtsfällen die berufsrechtliche Schweigepflicht.

Auch wenn Sie selbst vom Gesundheitsamt als Kontaktperson einer/eines Infizierten identifiziert wurden, müssen Sie auf ausdrückliche Aufforderung des Gesundheitsamtes, ungeachtet der Schweigepflicht, die Namen Ihrer Kontaktpersonen, also auch die Ihrer Patient*innen, preisgeben. Ihnen bleibt unbenommen, Ihre Patient*innen darüber selbst zu informieren.

Hinweise für angestellte Psychotherapeut*innen

Für alle angestellten Psychotherapeut*innen sind arbeitsrechtliche Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügbar: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html. Bei einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch über sechs Wochen der Erkrankung, danach besteht für alle angestellten Psychotherapeut*innen ein Anspruch auf Krankengeld.

Im Falle einer angeordneten Quarantäne haben Angestellte einen Anspruch auf Freistellung unter Entgeltfortzahlung über § 616 Bürgerliches Gesetzbuch oder § 56 Infektionsschutzgesetz. Sollten Sie sich vorsichthalber in Quarantäne begeben, weil Sie beispielsweise von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Freistellung oder Möglichkeiten von Videobehandlungen sprechen. Für alle weiteren Informationen, beispielsweise den Umgang mit Dienstreisen betreffend, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Bitte verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aktiv und regelmäßig auf unserer Website! Wir werden dort auch eine Fragen- und Antwort-Sammlung einstellen. Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst auf unserer und anderen wichtigen Websites (z.B. KBV, KVSH, BMG, RKI, Verbände) informieren, um alle zuständigen Stellen nicht mit Telefonanrufen und Emails zu überlasten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Herzliche kollegiale Grüße und bleiben Sie gesund!


Dr. Oswald Rogner
Präsident