18.03.2016: Resolution der 40. Kammerversammlung

Resolution der 40. Kammerversammlung

der Psychothera­peutenkammer Schleswig-Holstein

Zur Interpretationshilfe nach Asylbewerberleistungsgesetz des Instituts für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissen­schaft und Gleichstellung

Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH) weist die Einschätzungen der Psychi­schen Erkrankungen unter dem Punkt 10 in der Interpretationshilfe auf das Schärfste zurück.

Die PKSH kritisiert die Verharmlosung psychischer Erkrankungen. Besonders die Bagatellisierung der Posttraumatischen Belastungsstörung, wie sie sich in der Formulierung:

„Auch wird ein Behandlungsanspruch wegen posttraumatischer Belastungsstörungen in der Rechtsprechungspraxis kritisch gesehen, weil eine solche Beeinträchtigung für Menschen aus Krisengebieten üblich sein kann.“

wiederfindet, ist vollkommen inakzeptabel.

Die Kammerversammlung stellt fest, dass Angehörigen der Bundeswehr ein Behandlungsanspruch auch nicht verweigert wird, weil eine solche Beeinträchtigung für Soldaten aus Kriegsgebieten üblich sein kann.

Die Posttraumatische Belastungsstörung ist nach allen wissenschaftlichen Standards eine schwer­wiegende psychische Erkrankung mit hohem Leidensdruck und massiven Einschränkungen der Funktions-, Erlebnis- und Leistungsfähigkeit. Das Suizidrisiko ist deutlich erhöht.

Die Kammerversammlung wendet sich gegen die Stigmatisierung und Diffamierung psychisch kran­ker Menschen sowie gegen eine Differenzierung der Behandlungsbedürftigkeit nach Geschlecht, Abstammung, Religion, Sprache, Hautfarbe, Berufszugehörigkeit oder Herkunftsland.

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