Das ändert sich ab dem 1. September 2020
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.
Die „Infos für künftige Psychotherapeut*innen“ in der neuen Reihe „BPtK-Zukunft“ fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen: Was ist das Neue am Studium und an der Weiterbildung? Was sind die Vorteile der neuen Aus- und Weiterbildung? Wann starten die neuen Studiengänge? Für wen gelten die Übergangsregelungen?