BPtK lehnt geplante Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab
Berlin, 27. Mai 2019
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die geplanten Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab. Der Referentenentwurf sieht weiterhin unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen vor. „Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ausschlaggebend sollte deshalb sein, wie eine Person ihr Geschlecht empfindet.“ Deshalb sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne Gutachten oder ärztliche Atteste beim Standesamt beantragt werden können. weiterlesen.....