BPtK zur 1. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Bundestag
Bei der Neuordnung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollte auch psychotherapeutischer Sachverstand mit einbezogen werden. Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes oder Krebserkrankungen, bei deren Behandlung psychische Komorbiditäten mitberücksichtigt werden müssen. Von den Tätigkeiten und Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (MD) sind sie daher ebenso betroffen wie die Ärzte und die Pflegeberufe. „Psychotherapeuten sollten deshalb genauso im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes vertreten sein wie ihre ärztlichen und pflegenden Kollegen“, fordert der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz. Auch die Landespsychotherapeutenkammern sollten deshalb ein Vorschlagsrecht für die künftige Besetzung des Verwaltungsrats erhalten.