Anpassung der Honorare zum 01. März 2017
BPtK-News vom 16.02.2017
Jahre und Jahrzehnte nach Bundeswehreinsätzen werden immer noch psychische Erkrankungen bei den Soldaten diagnostiziert. Dies stellte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Es bestehe weiterer "Nachsteuerungsbedarf", auch weil die Bundeswehr mit ihren eigenen Sanitätseinrichtungen bis 2020 plant, nur 75 Prozent der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsleistungen selbst erbringen zu können.
"Deshalb ist es sehr erfreulich, dass wir jetzt zumindest eine mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare Honorierung bei der Versorgung psychisch kranker Soldaten erreicht haben", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).