Wartezeiten beim Psychotherapeuten werden erheblich verkürzt
16.06.2016, Berlin, BPtK-News
Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie, die heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. "Dieser erste schnelle Kontakt zu einem Experten für psychische Erkrankungen ist eine positive Neuerung. Ratsuchende bekommen damit kurzfristig eine erste Auskunft, wodurch ihre Beschwerden bedingt sind und welche Hilfen sie dafür bekommen können."
Als Sprechstunde müssen mindestens zwei Stunden in der Woche angeboten werden. Ein erwachsener Patient kann bis zu 6 x 25-minütige Termine erhalten - Kinder, Jugendliche und deren Eltern bis zu 10 x 25-minütige Termine. Eltern können auch ohne ihre Kinder Termine in der Sprechstunde wahrnehmen. Ein Psychotherapeut muss feste Zeiten für die Sprechstunden vorhalten und veröffentlichen. Ein Psychotherapeut kann eine Sprechstunde einrichten, muss dies aber nicht.hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung...