15.01.2015: EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt

Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

15.01.2015, Berlin, BPtK-News

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing). weiterlesen....