Ein Thema des 24. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) am 17. Mai 2014 war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) in der Bedarfsplanung auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten anzurechnen.
Dieser Beschluss, so Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sei nicht sachgerecht. Das Diagnosespektrum in einer PIA unterscheide sich deutlich von dem in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Nicht nur das Diagnose- und Beeinträchtigungsspektrum habe wenige Überschneidungen, sondern auch Art und Umfang der psychotherapeutischen Versorgung seien nicht vergleichbar. PIA leisteten zum Beispiel Krisenintervention, Erhaltungstherapie, Psychoedukation sowie Fallmanagement und regelhaft eben keine Richtlinienpsychotherapie. Die den PIA zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel reichten in keiner Weise aus, um eine psychotherapeutische Versorgung anzubieten, die auch nur annähernd der im vertragspsychotherapeutischen Bereich entspreche.
BPtK-Präsident Richter informierte die Delegierten, dass die BPtK das BMG aufgefordert habe, den Beschluss des G-BA vom 17. April 2014 nicht zu genehmigen. Der Beschluss sei willkürlich, entbehre jeder fachlichen und empirischen Grundlage und sei darüber hinaus für die Versorgung schädlich. Die Delegierten des 24. DPT unterstützten dieses Vorgehen mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution. Zur Resolution im Wortlaut...