G-BA passt Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand an
16.10.2014, Berlin, BPtK-News
Psychotherapie ist zukünftig bei einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung uneingeschränkt indiziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte dazu heute die Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand an. Damit können psychotische Störungen von jetzt an ambulant und in allen Phasen der Erkrankung psychotherapeutisch behandelt werden. Da es sich bei psychotischen Erkrankungen meist um besonders schwere Störungen handelt, die mit erheblichen psychosozialen Beeinträchtigungen verbunden sind, ist eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung dringend geboten, zumal auch im stationären Bereich die psychotherapeutische Versorgung oft unzureichend ist. weiterlesen...