16.05.2013: In Schleswig-Holstein werden seit April 2013 genehmigte Psychotherapien mit einem festen Stundensatz vergütet, ohne dass Mengenabschläge erfolgen. Dafür wurden leider neue Engpässe geschaffen: Notwendige Leistungen wie Anamnese, Bericht an den Gutachter oder Durchführung von Tests sind zukünftig kontingentiert.Diese Entscheidung ist umso unverständlicher, als diese Kurztermine deutlich geringer vergütet werden als die genehmigungspflichtigen Psychotherapiehonorare.