13.12.2013: Leistungseinschränkung in der psychotherapeutischen Versorgung

Kiel, 13.12.2013

Anläßlich eines gut besuchten Pressegesprächs haben VertreterInnen der Psychotherapeutenkam­mer Schleswig-Holstein (PKSH) am gestrigen Tag auf Leistungseinschränkungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam gemacht.

Die Präsidentin der PKSH, Dipl.-Psych. Juliane Dürkop verwies einleitend darauf, dass eine ab dem 01.04.2013 geltende Änderung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereini­gung Schleswig-Holstein dazu führt, dass nicht-genehmigungspflichtige Leistungen wie z. B. das psychotherapeutische Gespräch durch eine zu geringe Kapazitätsgrenze nicht mehr in dem erforder­lichen Umfang erbracht werden können.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung: pdfLeistungseinschränkung_in_der_PT_Versorgung_20131212.pdf38.63 kB