Kiel, 13.12.2013
Anläßlich eines gut besuchten Pressegesprächs haben VertreterInnen der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH) am gestrigen Tag auf Leistungseinschränkungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam gemacht.
Die Präsidentin der PKSH, Dipl.-Psych. Juliane Dürkop verwies einleitend darauf, dass eine ab dem 01.04.2013 geltende Änderung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein dazu führt, dass nicht-genehmigungspflichtige Leistungen wie z. B. das psychotherapeutische Gespräch durch eine zu geringe Kapazitätsgrenze nicht mehr in dem erforderlichen Umfang erbracht werden können.
Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung: Leistungseinschränkung_in_der_PT_Versorgung_20131212.pdf38.63 kB