BPtK-Ratgeber gegen lange Wartelisten
20.04.2012, Berlin, BPtK-News
Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb einen Ratgeber für Patienten herausgegeben, die nicht so lange warten können. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, für eine rechtzeitige Behandlung zu sorgen. Stehen dafür nicht ausreichend Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung, kann der Versicherte auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen. Die Krankenkasse muss die Kosten für diese Behandlung tragen, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass sonst eine dringend notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich gewesen wäre. Grundlage ist der Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V. weiterlesen...