Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung
16.02.2012, Berlin, BPtK-News
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Berechnung der Mindestquote für ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie korrigiert. Danach entstehen bundesweit voraussichtlich 177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. „Wir hatten immer wieder kritisiert, dass der G-BA für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Psychotherapeuten zählt, die gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Aus unserer Sicht hätten die zusätzlichen Praxissitze schon seit 2009 für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen.“ Die neue Berechnung für die Mindestquote tritt allerdings erst ab 1. Januar 2013 in Kraft. „Das Gesetz zur Mindestquote in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entfaltet damit erst vier Jahre nach seinem Inkrafttreten die Wirkung, die der Gesetzgeber beabsichtigte“, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Regelung ist bis Ende 2013 befristet.weiterlesen...