Kiel, 22.08.2011
Niedergelassenen KollegInnen konnten in der „Nordlicht Aktuell 6/2011“ lesen, dass die KVSH die digitale Unterschrift zur Sammelerklärung bei der Quartalsabrechnung fördert. Geht PsychotherapeutInnen jetzt wegen des fehlenden HBA Geld verloren?
Dem ist nicht so. Auf Anfrage wurde uns erklärt, dass sich diese Meldung zunächst an ÄrztInnen richte. Der Nutzen des HBA sei für Psychologische PsychotherapeutInnen z. Zt. eher gering und die Kosten beliefen sich auf 30 € Anschaffungskosten für die Software und laufende Monatsgebühren von 7,90 €. Die KVSH stelle zufrieden fest, dass sich die meisten PsychotherapeutInnen darauf eingestellt hätten, beim Online-Abrechnungsverfahren die Sammelerklärungen per Fax zuzusenden.
Auch gebe es hinsichtlich des Datenschutzes, der geplanten Beschreibbarkeit der elektronischen Gesundheitskarte eGK und weiterer Einsatzmöglichkeiten des HBA noch Diskussionsbedarf. Sollte die Einführung des HBA für Kassen-PsychotherapeutInnen notwendig werden, werde die KVSH mit der PKSH eng zusammenarbeiten. Dann wären auch noch spezielle Förderprogramm nicht ausgeschlossen.
Die bis Ende September geförderte Anschaffung der eGK-Lesegeräte sei jedoch unabhängig davon zu sehen. Es sei noch nicht einmal sichergestellt, ob alle jetzt geförderten Modelle wirklich signaturfähig wären.
Wir empfehlen derzeit aus Kostengründen weiterhin die Sammelerklärung zur Online-Abrechnung der KV per Fax oder Post zuzusenden.