GKV-Versorgungsgesetz verschärft Unterversorgung psychisch Kranker

Praxissitze nach Bedarf und Morbidität festlegen

31.05.2011, Berlin, BPtK-News

Das geplante GKV-Versorgungsgesetz verschärft die Unterversorgung psychisch kranker Menschen. Psychisch Kranke warten bereits jetzt monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Im Entwurf fehlen innovative Elemente, die es ermöglichen, die medizinische Versorgung an den steigenden Anteil psychischer Erkrankungen anzupassen“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. „Psychisch Kranke brauchen dringend eine schnellere Versorgung mit psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in ihrer Nähe.“weiterlesen...