Gefährliche Straftäter sind nicht unbedingt psychisch krank

BPtK zum BVG-Urteil zur Sicherungsverwahrung

05.05.2011, Berlin, BPtK-News

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bestehenden Regelungen zur Sicherheitsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Die BPtK weist aber darauf hin, dass das so genannte Therapieunterbringungsgesetz, das der Bundestag im Dezember 2010 verabschiedete, keine sachgerechte Lösung der entstandenen juristischen Probleme darstellt. Danach ist es möglich, gefährliche Straftäter zukünftig in geschlossenen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen unterzubringen, das heißt in psychiatrischen Krankenhäusern. „Gefährliche Straftäter sind jedoch nicht unbedingt psychisch krank“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. Die BPtK warnt deshalb vor einem Missbrauch psychiatrischer Einrichtungen. Dies würde zu einer weiteren Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen führen.weiterlesen...