BPtK begrüßt größeren Opferschutz
30.05.2011, Berlin, BPtK-News
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c Strafgesetzbuch) ist grundsätzlich auch dann strafbar, wenn das Opfer in die sexuellen Handlungen einwilligt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem gerade veröffentlichten Grundsatzurteil vom 14. April 2011 (Aktenzeichen 4 StR 669/10) klargestellt. Das Landgericht Münster hatte den Angeklagten zunächst mit der Begründung freigesprochen, dass das Opfer mit den vorgenommenen sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sei und schon deshalb kein Missbrauch vorliege.weiterlesen...