Versorgung von traumatisierten Soldaten lückenhaft

Kiel, 20.07.2010, Pressemitteilung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

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Die Versorgung von Soldaten, die mit Kriegstraumata zurückkehren, ist lückenhaft. Dies stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrem Positionspapier zur Versorgung von Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) fest. Im Jahr 2009 sind insgesamt 466 Soldaten mit der Diagnose PTBS behandelt worden. Damit hat sich ihre Anzahl gegenüber 2008 (245 Fälle) nochmals fast verdoppelt. Ein Grund ist u. a. die Zunahme von Einsätzen in Afghanistan. Die Präsi­dentin der PKSH, Dipl.-Psych. Juliane Dürkop, erklärt, dass sich durch den verstärkten Einsatz von Psychologischen PsychotherapeutInnen die Versorgung von Soldaten mit traumatischen Erlebnissen deutlich verbessern lässt. Im Einzelnen schlägt die BPtK vor:

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Im Einsatzgebiet

Der Sanitätsdienst im Einsatzgebiet bedarf ausreichend qualifizierter Mitarbeiter, die eine psychothe­rapeutische Akutversorgung im Notfall sicherstellen können. Dafür ist ein Stellenschlüssel notwen­dig, der sich an epidemiologischen Daten zur Punktprävalenz von PTBS orientiert.

Stationäre Versorgung

Alle Bundeswehrkrankenhäuser sollten kriegstraumatische Behandlungskonzepte für Soldaten mit PTBS anbieten. Engpässe entstehen hier insbesondere dadurch, dass die vorhandenen psychiatri­schen Stellen nicht besetzt sind. Von 38 Dienstposten Sanitätsstabsoffizier-Psychiater waren laut Jahresbericht des Wehrbeauftragten lediglich 22 besetzt. Eine Möglichkeit, die Versorgung zu verbessern, besteht darin, auch auf Psychologische Psychotherapeuten zurückzugreifen. Geprüft werden sollten außerdem Kooperationen zwischen der Bundeswehr und den Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapeuten, damit Bundeswehrpsychologen eine postgraduale Psychothe­rapeutenausbildung absolvieren können.

Ambulante Versorgung

Soldaten, die aufgrund einer PTBS einen niedergelassenen Psychotherapeuten suchen, müssen mit monatelangen Wartezeiten rechnen. Liegt der Truppenstützpunkt bzw. der Wohnort des Soldaten in einem strukturschwachen Gebiet, ist seine Chance, in angemessener Zeit einen Behandlungsplatz zu finden, besonders gering. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung mit Psychotherapeuten neunmal geringer als in Kernstädten.

Ein Weg, den Zugang für Soldaten zu vereinfachen, ist der Verzicht auf das aufwändige Genehmi­gungsverfahren durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Für die Behandlung bei einem niederge­lassenen Psychotherapeuten ist im Rahmen der freien Heilfürsorge sowieso die Überweisung durch einen Truppenarzt erforderlich.

Das psychotherapeutische Angebot ließe sich zusätzlich dadurch verbessern, dass Psychothera­peuten, die über die Approbation, aber nicht über eine Kassenzulassung verfügen, zur Versorgung zugelassen werden. Auch in diesem Fall werden die Behandlungskosten unmittelbar von der Bun­deswehr übernommen, allerdings nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.

 

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Für Rückfragen der Redaktion:
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Michael Wohlfarth, Geschäftsführer
Tel. 0431 / 66 11 99 - 22
E-Mail: info@pksh.de
Alter Markt 1 - 2, 24103 Kiel