Ambulante Versorgung von psychisch kranken Kindern
Berlin, 10.07.2009 BPtK News
Kinder und Jugendliche mit komplexen psychischen Störungen haben zukünftig einen gesicherten Anspruch auf eine ambulante multiprofessionelle Behandlung. Der Bundesrat stimmte heute der 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes einschließlich zahlreicher weiterer Änderungen im Sozialrecht zu und sicherte damit auch die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, entsprechende Verträge zu schließen. Die Krankenkassen hatten die bisher freiwilligen Vergütungsvereinbarungen wegen der Einführung des Gesundheitsfonds gekündigt.
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