RTL: Show-Experimente mit Babys

Strengere Mediengesetze gefordert

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Kiel, 14. Mai 2009: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert strengere Mediengesetze, die Säuglinge vor TV-Experimenten schützen. Anlass für diese Forderung ist eine neue RTL-Serie ab Juni, in denen Teenager ihre elterlichen Fähigkeiten an fremden Säuglingen testen. Der Kölner TV-Sender erweckt dabei den Eindruck, als könne man ein sieben Monate altes Baby einige Tage von seinen Eltern trennen, ohne dessen Gesundheit zu gefährden.

"RTL handelt hier verantwortungslos und riskiert, dass die Babys durch die Trennung von ihren Eltern seelischen Schaden nehmen", so die Präsidentin der PKSH, Juliane Dürkop. "Ein Baby kann durch eine zu lange Trennung von seiner festen Bezugsperson traumatisiert werden. Es ist überfordert und erlebt die Trennung wie einen endgültigen Verlust der Eltern. Es besteht die Gefahr, dass so ein Baby später psychisch erkrankt und z. B. depressiv oder hyperaktiv wird oder sich aus Angst vor erneutem Elternverlust lebenslang klammert." Die Präsidentin der PKSH weist darauf hin: "Wenn Jugendliche ernsthaft erleben wollen, wie es ist, für ein Baby zu sorgen, können sie dies im Rahmen des Projektes "Eltern auf Probe" bei Pro Familia tun. Ein Babysimulator lässt den Alltag mit einem Säugling hautnah erleben."

„RTL treibt sein TV-Geschäft mit fragwürdigen Show-Experimenten voran“, kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Ein TV-Sender sollte nicht einmal den Anschein erwecken, als dürfe man mit Babys experimentieren. Wir können nur hoffen, dass die Babys nicht tatsächlich tagelang ihre Eltern entbehren mussten.“ Schwer verständlich sei auch, dass der Sender überhaupt Eltern fand, die bereit waren, sieben- bis 14monatige Säuglinge für ein Show-Experiment zur Verfügung zu stellen. Was auch immer die Eltern für sich oder ihre Kinder erreichen wollen, dies ist der falsche Weg. RTL erhöht seine Einschaltquoten, die Zuschauer werden unterhalten – und das Baby? Es hat nichts davon, bestenfalls trägt es keinen Schaden davon. „Die Länder sollten prüfen, ob die geltenden Mediengesetze ausreichen, um Kinder vor gesundheitsgefährdenden TV-Experimenten zu schützen“, forderte Richter. Schon jetzt können Jugendämter bei Verdacht prüfen, ob nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

 

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