Bundessozialgericht lehnt Revisionen ab
Berlin, 03.11.2009, BPtK-News
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 28. Oktober die Revision gegen zwei Entscheidungen zur Gesprächspsychotherapie zurückgewiesen. Danach haben die beiden klagenden Psychotherapeuten keinen Anspruch, als Gesprächspsychotherapeuten Versicherte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu behandeln.weiterlesen...