G-BA: Neue Fortbildungspflicht für Psychotherapeuten im Krankenhaus

Berlin, 20.03.2009 BPtK News

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern neue bundeseinheitliche Regeln für die Fortbildung von Psychotherapeuten in Krankenhäusern beschlossen.

Innerhalb von fünf Jahren müssen die im Krankenhaus tätigen Psychotherapeuten mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und ihre Erfüllung der Fortbildungspflicht über das Fortbildungszertifikat der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer nachweisen. Davon müssen mindestens 150 Punkte dem Erhalt und der Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Kompetenz dienen (fachspezifische Fortbildung). Diese Fortbildungsregeln wurden analog der bereits bestehenden Fortbildungspflicht von Fachärzten im Krankenhaus gestaltet. Sie treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Weiterlesen...