Bundesverwaltungsgericht

Wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens erfordert Wirksamkeitsnachweis

Berlin, 04.05.2009 BPtK-News

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat am 30. April entschieden, dass die Zulassung eines Psychotherapieverfahrens zur vertieften Ausbildung einen nachprüfbaren Beleg der Wirksamkeit erfordert.

Das Gericht hob in seiner Entscheidung hervor, dass es nicht ausreiche, wenn ein psychotherapeutisches Verfahren in der Fachdiskussion Resonanz gefunden habe und in der Praxis angewandt werde. Psychotherapie sei gesetzlich definiert als Heilung von seelischen Störungen mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren. Die Anwendung von möglicherweise wirkungslosen oder gar schädlichen Therapieverfahren könne nicht dazugehören. Die Beschränkung auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren diene neben der Verhinderung von Missbrauch auch der Absicherung der Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung. Damit hebe sich das Berufsbild des Psychotherapeuten von der Ausübung der Psychotherapie durch Heilpraktiker mit beliebiger Vorbildung ab. Weiterlesen...