Berlin, 12.05.2009 BPtK News
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Richtlinienbeschlüsse bleiben alleinige Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einer Grundsatzentscheidung am 6. Mai. Weiterlesen...