Aktivitäten der PKSH von März bis Juni 2008 für die niedergelassenen KollegInnen
Anlässlich der Kammerversammlung am 20.06.2008 berichtete Dr. Dietmar Ohm als der im PKSH-Vorstand für die Betreuung der niedergelassenen Mitglieder Zuständige über die bisher geleistete Arbeit.
Einen Großteil der Arbeit machte wiederum die Beratung von anfragenden Mitgliedern aus, die sich mit ihren Anliegen telefonisch oder schriftlich an die PKSH wandten. Wir freuen uns darüber, dass dieses Serviceangebot der PKSH offenbar rege angenommen wird. Zur Veranschaulichung sollen einige Beratungsthemen des Zeitraumes März bis Juni 2008 beispielhaft herausgegriffen werden:
- Eintrag ins Psychotherapeutenregister (Information über Voraussetzungen und Vorgehensweise)
- Sind feuerfeste Aktenschränke notwendig? (sicher empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben
- Rückgabe der KV-Zulassung mit 68 Jahren: Gibt es Bestrebungen, diese herauf zu setzen? (Tatsächlich gibt es derartige Bestrebungen in den KVen und Berufverbänden)
- Aspekte der Schweigepflicht, z. B. in der Behandlung von Kindern geschiedener Eltern und gegenüber mitbehandelndem Psychiater
- Ablehnung von Therapieanträgen durch GutachterInnen (Hinweis auf Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten)
- In Steuerprüfung wurden nur geringe Praxisbetriebskosten anerkannt, Bitte um Vergleichszahlen (Hinweis auf Internetseiten, die Vergleichszahlen enthalten)
- Hausarzt verweigert Überweisung an den PP, Erstzugangsrecht (Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt und Information über das Erstzugangsrecht)
- Ortsbindung bei Übernahme einer Praxis (Information über die Regelungen der KVSH und Verweis an diese)
- Abrechnungsvoraussetzungen für Progressive Relaxation und Gruppenpsychotherapie (Information über die entsprechenden Regelungen der KVSH und Verweis an die Zulassungsabteilung der KVSH)
- Vergütungen von PiA (Einholung eines Überblickes über Honorierungen von PiA in SH)
- Nach dem Praxiskauf folgende Fragenbereiche: Versorgungswerk, Praxisaufbau, betriebswirtschaftliche Beratungsmöglichkeiten durch KVSH
Ein weiteres Beispiel für die geleistete Arbeit betrifft die Tatsache, dass Psychotherapie mit Strafgefangenen unseres Erachtens unzureichend honoriert wird, da gemäß GOP/GOÄ nur bis zu etwa 40,00 € pro Einzelbehandlungssitzung abgerechnet werden können. Es wurde bereits darüber berichtet, dass sich die PKSH mit einem Schreiben an das Justizministerium Schleswig-Holstein wandte. In der jetzt vorliegenden Antwort des Justizministeriums wird der „schwarze Peter“ an den Landesrechnungshof weiter gereicht, der die entsprechende Empfehlung gegeben habe. Dementsprechend haben wir uns schriftlich an den Landesrechnungshof gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Hierin wird auf §11 Abs. 1 GOÄ i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 2 GOÄ verwiesen. Die Prüfung des schwer verständlichen Textes durch unseren Justitiar Herrn Kühnelt ergab, dass die Beschränkung auf den einfachen Gebührensatz tatsächlich durch die GOP/GOÄ gedeckt ist. Unsere Intervention hat dementsprechend zwar noch zu keiner Verbesserung der Situation geführt, aber wir werden Entscheidungsträger weiter auf dieses Problem hinweisen. In einem für September d. J. vorgesehenen Gespräch mit VertreterInnen der Ärztekammer SH werden wir auf diese auch für Ärzte geltende Problematik hinweisen und geeignete gemeinsame Aktivitäten in dieser Sache beraten. Die geschilderte Abrechnungsbeschränkung besteht im Übrigen nicht nur für Strafgefangene, sondern für den gesamten Bereich der öffentlichen Kostenträger.
KV-niedergelassene KollegInnen wandten sich mit Fragen zu den in diesem Jahr vorgenommenen Veränderungen der EBM-Punktzahlen an die PKSH. Bekanntlich wurden zwar 2008 Punktzahlerhöhungen im neuen EBM vorgenommen, aber gleichzeitig kam es zu kompensatorischen Absenkungen der Punktwerte, da kein „neues“ Geld in das System gegeben wurde. Die KollegInnen befürchteten, dass es durch diese Veränderungen „unter dem Strich“ zu Honorarabsenkungen kommen würde. Hierbei spielt es eine Rolle, dass die Abrechnung wegen der Kern-, Konvergenz- und Restvolumina sehr komplex ist. Die Antwort auf die entsprechende schriftliche Anfrage der PKSH vom 20.03.2008 ließ trotz wiederholter Nachfragen lange auf sich warten und ging erst am 26.05.2008 ein. Offenbar waren aufwendige Analysen notwendig, um zu einer fundierten Antwort zu gelangen. In der Antwort von Herrn Haye (stellvertr. Leiter des HVM-Teams der KVSH) heißt es u. a.: „…Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei weiterem Ausschöpfen der Punktzahlvolumina grundsätzlich nicht von einem Honorarverlust ausgegangen werden kann.“
KollegInnen beklagten sich über Verletzungen des Datenschutzes im Gutachtersystem von PKV, Beihilfen, Polizei, BGS, Post, Bahn und weiteren Kostenträgern. Trotz Chiffrierung und Anonymisierung der Daten des Antragstellers werden den Gutachtern zusammen mit den objektiven Befunden die Namen der Antragssteller bzw. des jeweiligen Patienten mitgeteilt. Meistens sehen die Formulare für den Gutachter (Bericht des Psychotherapeuten) und für den ärztlichen Konsiliarbericht vor, dass ein Datenkopf mit vollem Namen des Patienten auszufüllen ist. In gemeinsam mit unserem Justitiar entworfenen Schreiben an die o. g. Einrichtungen wird darauf hingewiesen, dass die Kombination von Befunddaten mit vollständigen Namen des Patienten für die Begutachtung nicht erforderlich ist. Der Gutachter hat sich lediglich an dem Befund zu orientieren, nicht dagegen an dem konkreten Patienten, den er nicht kennt und nicht kennen darf. Die Patienten haben u. E. einen Anspruch darauf, dass sie lediglich anonymisiert begutachtet werden, ohne befürchten zu müssen, dass der Gutachter Kenntnisse von dem Antragsteller bzw. Patienten erhält. In dem Schreiben der PKSH heißt es u. a.: „Wir bitten Sie daher, auch im Sinne der Versicherten bzw. Beihilfeberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die Daten der Versicherten bzw. Beihilfeberechtigten nur anonymisiert dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Übrigen bereits seit vielen Jahren gängige Praxis im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dort werden die Berichte zu den Psychotherapieanträgen ausschließlich in anonymisierter Form an die Gutachter weitergeleitet.“ Wir werden über die weiteren Entwicklungen in dieser Sache informieren.
Dr. phil. Dipl.-Psych. Dietmar Ohm
Vorstandsmitglied der PKSH