Neues aus der Kammerversammlung

Bericht von der 16. Kammerversammlung

Zum Auftakt der diesjährigen Kieler Woche fand am 20.06.2008 die 16. Kammer­versammlung der PKSH statt. Besonders erfreulich war, dass sich neben den gewählten Versammlungsmitgliedern, der Vertreterin des Ministeriums, dem Ge­schäftsführer und dem Justitiar auch insgesamt sechs Mitglieder einfanden, die z. T. die Sitzung nicht nur verfolgten, sondern sich auch zu Wort meldeten. Es entspricht unserer Auffassung von einer mitgliedernahen und transparenten Kammer, wenn möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die unmittelbare Arbeit der Kammer zu verfolgen und sich bei Bedarf auch ein­zumischen. Über die Eindrücke, die die sechs KollegInnen mit nach Hause ge­nommen haben, soll an dieser Stelle nicht weiter spekuliert werden, aber wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Zu den Inhalten: Zunächst berichteten verschiedene Mitglieder des Vorstandes von der Vor­standsarbeit seit der 15. Kammerversammlung Ende März 2008. Aus der Erledi­gung des Alltagsgeschäftes ragten dabei drei Ereignisse heraus: 

  • Die PiA in Schleswig-Holstein haben sich organisiert. Mit Unterstützung der Kammer fanden zwei Treffen von AusbildungskandidatInnen statt, die ja seit Jahresbeginn beitragsfreie Mitglieder in der Kammer sind. Am Ende des zweiten Treffens fanden sich insgesamt vier TeilnehmerInnen bereit, in offizieller Funktion in dieser Interessenvertretung tätig zu wer­den. Zwei davon übernahmen die SprecherInnenfunktion gegenüber dem Kammervorstand, die zwei anderen vertreten die schleswig-holsteini­schen PiA in der Bundeskonferenz der PiA. Der Vorstand erhofft sich eine lebendige PiA-Vertretung, denn was heute in den Kammern gemacht wird, hat oft unmittelbare Auswirkungen auf den Nachwuchs.
  • Im Mai reisten drei Vorstandsmitglieder nach Hannover, um mit dem Vor­stand der niedersächsischen Kammer weiter über strukturelle Kooperati­onen zu beratschlagen. Die guten Nachrichten: Es herrschte Einigkeit darüber, dass größere Kammern für geringere Pflichtbeiträge in der Regel bessere Leistungen für die Mitglieder erbringen können und dass es kaum Gründe dafür gibt, dass jedes Bundesland seine eigene Psychothe­rapeutenkammer haben muss. Auch herrschte Einigkeit darüber, dass man bei zukünftig neu entstehenden Kosten die Kooperation dahinge­hend sucht, dass nicht in jedem Bundesland dieselben Strukturen ge­schaffen werden müssen. Vor allem im Bezug auf die bevorstehende Ausgabe des Heilberufeausweises (dem Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte auf Seiten der Leistungserbringer) wurde eine solche Kooperation verabredet und hierzu für November bereits ein weiterer Termin festgelegt. Die weniger gute Nachricht: Keine Einigkeit ließ sich über die Zusammenlegung bereits be­stehender Strukturen herstellen. Aufgrund der guten Nachrichten jedoch wird der Vorstand das Thema weiter verfolgen.
  • Ebenfalls im Mai fand der 12. Deutsche Psychotherapeutentag in Bremen statt, auf dem auch das in der schleswig-holsteinischen Kammerver­sammlung am heftigsten umstrittene Thema einer Weiterbildungsordnung breiten Raum einnahm. So beschloss der 12. DPT eine Aufforderung an die Kammern, die bisher keine Weiterbildungsordnung erlassen haben, dies bis zum Jahresende zu tun und den Bereich der Neuropsychologie darin zu regeln. Hinsichtlich der Regelung weiterer Weiterbildungsberei­che überwogen hingegen die weiterbildungsskeptischen Stimmen. Ein von den schleswig-holsteinischen Delegierten (mit Unterstützung aus Berlin und Niedersachsen) eingebrachter Antrag, keine weiteren Weiter­bildungsbereiche zu regeln, war aus dem Stand um ein Haar mehrheits­fähig (39:41 Stimmen). Beschlüsse über neue Regelungsbereiche wurden dann auf Antrag der bayerischen Delegierten bis zur Vorlage des For­schungsgutachtens zur Psychotherapieausbildung zurückgestellt. Je nach dem, wie sich die Zukunft der Psychotherapieausbildung gestaltet, könnte sich auch die Diskussion um die Weiterbildung noch einmal ganz neu entwickeln. 

Abgerundet wurde der Vorstandsbericht durch die Aktivitäten in der Interessen­gemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein. Herauszuheben hier ein Be­such bei der schleswig-holsteinischen Landesgruppe der CDU-Bundestagsfrak­tion in Berlin, wo wir uns für die Abschaffung der 40%-Quote für psychothera­peutisch tätige Ärzte stark machten. Es gab einen Bericht über Schwierigkeiten bei der Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen und unser Bemühen, hierfür bundeseinheitliche Kriterien anzustreben, sowie neue Informationen aus dem Beschwerdemanagement, wo zunehmend anonyme Hinweise eingehen, dass es auch sexuelle Grenzverletzungen durch PsychotherapeutInnen zu geben scheint, wenngleich bislang diesbezüglich kein offizieller Beschwerdevorgang eingereicht wurde. Die Kriterien für die Erstellung von Sachverständigenlisten wurden kontrovers diskutiert und schließlich wurde auch ausführlich über die Ak­tivitäten berichtet, die die niedergelassenen KollegInnen betreffen. Zu Letzterem gibt es einen gesonderten Bericht von Dr. Dietmar Ohm. 

Ein Bericht aus dem Ausschuss für Fort- und Weiterbildung konnte der Kammer­versammlung nicht gegeben werden, da der Ausschuss seit der vorausgegange­nen Kammerversammlung nicht getagt hatte. Zur Weiterbildung ergab sich aber erneut eine ausführliche Diskussion, da ein Teil der Mitglieder des Ausschusses die Kammerversammlung erneut dazu bewegen wollte, dem Ausschuss den Auftrag zur Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung in Neuropsychologie zu erteilen. Die Mehrheit in der Kammerversammlung blieb jedoch bei ihrer ableh­nenden Haltung und bekräftigte den Auftrag an den Ausschuss, Alternativen zu einer Weiterbildungsordnung zu prüfen.

Die Kammerversammlung befasste sich dann im weiteren Verlauf der Sitzung mit der Reform des Psychologiestudiums und ihrer Folgen für die Psychotherapie­ausbildung. In Schleswig-Holstein ist eine Umstellung auf Bachelor- und Master­studiengänge in Psychologie bisher nicht erfolgt und wie zu erfahren war, besteht an der Kieler Universität auch wenig Bereitschaft, diese Umstellung zügig umzu­setzen. Dort wo dies geschieht, ist für den psychotherapeutischen Nachwuchs von besonderer Bedeutung, wie viele Bacherlorabsolventen die Möglichkeit be­kommen, auch einen Masterabschluss zu erlangen. Da der Masterabschluss Zu­gangsvoraussetzung für die Psychotherapieausbildung sein dürfte, droht Nach­wuchsmangel, wenn dieser Prozentsatz zu gering ist. Alle Psychotherapeuten­kammern setzen sich deshalb dafür ein, dass ein möglichst ungehinderter Zu­gang zum Masterstudium geschaffen wird. Auch die schleswig-holsteinische Kammer wird hierzu die Entwicklung im Land zwischen den Meeren sorgfältig beobachten und sich an entsprechender Stelle für die Nachwuchssicherung ein­setzen. 

Von der Bundespsychotherapeutenkammer ging vor einigen Monaten die Initia­tive aus, die jeweiligen Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer anzugleichen. Grundsätzlich ist es schwer begründbar und dem Berufsstand wahrscheinlich auch nicht zuträglich, wenn es in Hamburg eine andere Berufsordnung gibt als in Elmshorn und in Lübeck eine andere als in Wismar. Andererseits hat jetzt erst einmal jede Landeskammer ihre eigene Berufsordnung gemacht und die Bereit­schaft, das jeweils eigene Werk auch für das beste zu halten, scheint systemim­manent angelegt. Und so darf man gespannt darauf sein, was aus dieser an sich zu begrüßenden Initiative werden wird. Was der schleswig-holsteinische Vor­stand in diese Diskussion einbringen wird, steht noch nicht fest. Die Kammerver­sammlung wurde dazu genutzt, drei inhaltliche Punkte ausführlicher zu diskutie­ren, in denen unsere Berufsordnung mehr oder weniger deutlich von der Muster­berufsordnung abweicht. Es waren dies die Regelungen zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht/Einsicht in die Behandlungsdokumentation, die Rege­lungen zum Umgang mit minderjährigen oder begrenzt einwilligungsfähigen Pati­entInnen sowie die Paragraphen zur Ausübung des Berufes in einem Beschäfti­gungsverhältnis (man hätte auch noch andere nehmen können, aber die Auswahl orientierte sich auch an den in der Kammer auflaufenden Fragen der Mitglieder). Die Punkte wurden kontrovers diskutiert und die Argumente bewegten sich zwi­schen zwei unterschiedlichen Grundauffassungen über den Zweck einer Berufs­ordnung. So ist die Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer in vielen Punkten deutlich detaillierter und konkreter als die unsrige und eher als eine Art Gebrauchsanweisung für die Berufsausübung zu verstehen. Dies hat den Vorteil größerer Klarheit, dem aber der Nachteil konkreterer Vorschriften für die Berufsausübung gegenüber steht. Die schleswig-holsteinische Berufsordnung hingegen gibt eher eine grobe Orientierung für die Berufsausübung, ist in vielen Punkten deutlich allgemeiner gehalten, lässt dadurch größere Freiräume in der Berufsausübung, was aber im Konfliktfall größere Unklarheit bedeutet und einen höheren Bedarf an juristischer Interpretationskunst nach sich zieht. In den meis­ten diskutierten Punkten zeichnete sich in der Kammerversammlung eine Ten­denz ab, sich für die Beibehaltung der eigenen Regelungen stark zu machen. Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen und wir werden an dieser Stelle darüber berichten, wie der Angleichungsprozess auf Bundesebene weiter geht. 

Einmütig wurde es in der Kammerversammlung bei einem Antrag zur Änderung der Fortbildungsordnung. Dieser wurde notwendig, um die mit der KVSH getrof­fene Vereinbarung zur Fortbildungspflicht (wir berichteten auf den Länderseiten des PTJ II/2008) auch umsetzen zu können. 

Zum Abschluss der Sitzung stand noch der Geschäftsbericht 2007 des Versor­gungswerkes auf der Tagesordnung. Wie bereits für das Geschäftsjahr 2006 gab es auch diesmal keine Beanstandungen und die Kammerversammlung entlastete ohne Gegenstimme Aufsichtsausschuss und Verwaltungsrat. Ausführlicher wur­den Überlegungen diskutiert, für das Versorgungswerk eine eigene Delegierten­versammlung zu wählen, die dann nur aus Mitgliedern des Versorgungswerkes bestünde und die Aufgaben der Kammerversammlung übernehmen würde, in der auch Mitglieder sitzen, die nicht im Versorgungswerk sind. Letztlich stellt sich hier die Frage nach dem Grad der anzustrebenden Unabhängigkeit des Versor­gungswerkes von der Kammer. Vor- und Nachteile der Bindung an die Kammer wurden von unserem Justitiar Herrn Andreas Kühnelt ausführlich dargestellt. Ein Bedarf einer Entwicklung des Versorgungswerkes hin zu einer größeren Unab­hängigkeit von der Kammer wurde in der Kammerversammlung derzeit mehrheit­lich nicht gesehen. 

Last but not least: Am Ende der Sitzung erklärten Dr. Angelika Nierobisch und Theo Schneider jeweils ihren Rücktritt aus der Kammerversammlung und dem Ausschuss für Fort- und Weiterbildung. Der Vorstand bedauert diese Rücktritte, da beide Kollegen über viele Jahre berufspolitisch in Schleswig-Holstein sehr kompetent stark engagiert waren.  

Bernhard Schäfer
Vizepräsident