Bericht von der 16. Kammerversammlung
Zum Auftakt der diesjährigen Kieler Woche fand am 20.06.2008 die 16. Kammerversammlung der PKSH statt. Besonders erfreulich war, dass sich neben den gewählten Versammlungsmitgliedern, der Vertreterin des Ministeriums, dem Geschäftsführer und dem Justitiar auch insgesamt sechs Mitglieder einfanden, die z. T. die Sitzung nicht nur verfolgten, sondern sich auch zu Wort meldeten. Es entspricht unserer Auffassung von einer mitgliedernahen und transparenten Kammer, wenn möglichst viele von Ihnen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die unmittelbare Arbeit der Kammer zu verfolgen und sich bei Bedarf auch einzumischen. Über die Eindrücke, die die sechs KollegInnen mit nach Hause genommen haben, soll an dieser Stelle nicht weiter spekuliert werden, aber wir freuen uns über jede Rückmeldung.
Zu den Inhalten: Zunächst berichteten verschiedene Mitglieder des Vorstandes von der Vorstandsarbeit seit der 15. Kammerversammlung Ende März 2008. Aus der Erledigung des Alltagsgeschäftes ragten dabei drei Ereignisse heraus:
- Die PiA in Schleswig-Holstein haben sich organisiert. Mit Unterstützung der Kammer fanden zwei Treffen von AusbildungskandidatInnen statt, die ja seit Jahresbeginn beitragsfreie Mitglieder in der Kammer sind. Am Ende des zweiten Treffens fanden sich insgesamt vier TeilnehmerInnen bereit, in offizieller Funktion in dieser Interessenvertretung tätig zu werden. Zwei davon übernahmen die SprecherInnenfunktion gegenüber dem Kammervorstand, die zwei anderen vertreten die schleswig-holsteinischen PiA in der Bundeskonferenz der PiA. Der Vorstand erhofft sich eine lebendige PiA-Vertretung, denn was heute in den Kammern gemacht wird, hat oft unmittelbare Auswirkungen auf den Nachwuchs.
- Im Mai reisten drei Vorstandsmitglieder nach Hannover, um mit dem Vorstand der niedersächsischen Kammer weiter über strukturelle Kooperationen zu beratschlagen. Die guten Nachrichten: Es herrschte Einigkeit darüber, dass größere Kammern für geringere Pflichtbeiträge in der Regel bessere Leistungen für die Mitglieder erbringen können und dass es kaum Gründe dafür gibt, dass jedes Bundesland seine eigene Psychotherapeutenkammer haben muss. Auch herrschte Einigkeit darüber, dass man bei zukünftig neu entstehenden Kosten die Kooperation dahingehend sucht, dass nicht in jedem Bundesland dieselben Strukturen geschaffen werden müssen. Vor allem im Bezug auf die bevorstehende Ausgabe des Heilberufeausweises (dem Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte auf Seiten der Leistungserbringer) wurde eine solche Kooperation verabredet und hierzu für November bereits ein weiterer Termin festgelegt. Die weniger gute Nachricht: Keine Einigkeit ließ sich über die Zusammenlegung bereits bestehender Strukturen herstellen. Aufgrund der guten Nachrichten jedoch wird der Vorstand das Thema weiter verfolgen.
- Ebenfalls im Mai fand der 12. Deutsche Psychotherapeutentag in Bremen statt, auf dem auch das in der schleswig-holsteinischen Kammerversammlung am heftigsten umstrittene Thema einer Weiterbildungsordnung breiten Raum einnahm. So beschloss der 12. DPT eine Aufforderung an die Kammern, die bisher keine Weiterbildungsordnung erlassen haben, dies bis zum Jahresende zu tun und den Bereich der Neuropsychologie darin zu regeln. Hinsichtlich der Regelung weiterer Weiterbildungsbereiche überwogen hingegen die weiterbildungsskeptischen Stimmen. Ein von den schleswig-holsteinischen Delegierten (mit Unterstützung aus Berlin und Niedersachsen) eingebrachter Antrag, keine weiteren Weiterbildungsbereiche zu regeln, war aus dem Stand um ein Haar mehrheitsfähig (39:41 Stimmen). Beschlüsse über neue Regelungsbereiche wurden dann auf Antrag der bayerischen Delegierten bis zur Vorlage des Forschungsgutachtens zur Psychotherapieausbildung zurückgestellt. Je nach dem, wie sich die Zukunft der Psychotherapieausbildung gestaltet, könnte sich auch die Diskussion um die Weiterbildung noch einmal ganz neu entwickeln.
Abgerundet wurde der Vorstandsbericht durch die Aktivitäten in der Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein. Herauszuheben hier ein Besuch bei der schleswig-holsteinischen Landesgruppe der CDU-Bundestagsfraktion in Berlin, wo wir uns für die Abschaffung der 40%-Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte stark machten. Es gab einen Bericht über Schwierigkeiten bei der Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen und unser Bemühen, hierfür bundeseinheitliche Kriterien anzustreben, sowie neue Informationen aus dem Beschwerdemanagement, wo zunehmend anonyme Hinweise eingehen, dass es auch sexuelle Grenzverletzungen durch PsychotherapeutInnen zu geben scheint, wenngleich bislang diesbezüglich kein offizieller Beschwerdevorgang eingereicht wurde. Die Kriterien für die Erstellung von Sachverständigenlisten wurden kontrovers diskutiert und schließlich wurde auch ausführlich über die Aktivitäten berichtet, die die niedergelassenen KollegInnen betreffen. Zu Letzterem gibt es einen gesonderten Bericht von Dr. Dietmar Ohm.
Ein Bericht aus dem Ausschuss für Fort- und Weiterbildung konnte der Kammerversammlung nicht gegeben werden, da der Ausschuss seit der vorausgegangenen Kammerversammlung nicht getagt hatte. Zur Weiterbildung ergab sich aber erneut eine ausführliche Diskussion, da ein Teil der Mitglieder des Ausschusses die Kammerversammlung erneut dazu bewegen wollte, dem Ausschuss den Auftrag zur Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung in Neuropsychologie zu erteilen. Die Mehrheit in der Kammerversammlung blieb jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung und bekräftigte den Auftrag an den Ausschuss, Alternativen zu einer Weiterbildungsordnung zu prüfen.
Die Kammerversammlung befasste sich dann im weiteren Verlauf der Sitzung mit der Reform des Psychologiestudiums und ihrer Folgen für die Psychotherapieausbildung. In Schleswig-Holstein ist eine Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge in Psychologie bisher nicht erfolgt und wie zu erfahren war, besteht an der Kieler Universität auch wenig Bereitschaft, diese Umstellung zügig umzusetzen. Dort wo dies geschieht, ist für den psychotherapeutischen Nachwuchs von besonderer Bedeutung, wie viele Bacherlorabsolventen die Möglichkeit bekommen, auch einen Masterabschluss zu erlangen. Da der Masterabschluss Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapieausbildung sein dürfte, droht Nachwuchsmangel, wenn dieser Prozentsatz zu gering ist. Alle Psychotherapeutenkammern setzen sich deshalb dafür ein, dass ein möglichst ungehinderter Zugang zum Masterstudium geschaffen wird. Auch die schleswig-holsteinische Kammer wird hierzu die Entwicklung im Land zwischen den Meeren sorgfältig beobachten und sich an entsprechender Stelle für die Nachwuchssicherung einsetzen.
Von der Bundespsychotherapeutenkammer ging vor einigen Monaten die Initiative aus, die jeweiligen Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer anzugleichen. Grundsätzlich ist es schwer begründbar und dem Berufsstand wahrscheinlich auch nicht zuträglich, wenn es in Hamburg eine andere Berufsordnung gibt als in Elmshorn und in Lübeck eine andere als in Wismar. Andererseits hat jetzt erst einmal jede Landeskammer ihre eigene Berufsordnung gemacht und die Bereitschaft, das jeweils eigene Werk auch für das beste zu halten, scheint systemimmanent angelegt. Und so darf man gespannt darauf sein, was aus dieser an sich zu begrüßenden Initiative werden wird. Was der schleswig-holsteinische Vorstand in diese Diskussion einbringen wird, steht noch nicht fest. Die Kammerversammlung wurde dazu genutzt, drei inhaltliche Punkte ausführlicher zu diskutieren, in denen unsere Berufsordnung mehr oder weniger deutlich von der Musterberufsordnung abweicht. Es waren dies die Regelungen zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht/Einsicht in die Behandlungsdokumentation, die Regelungen zum Umgang mit minderjährigen oder begrenzt einwilligungsfähigen PatientInnen sowie die Paragraphen zur Ausübung des Berufes in einem Beschäftigungsverhältnis (man hätte auch noch andere nehmen können, aber die Auswahl orientierte sich auch an den in der Kammer auflaufenden Fragen der Mitglieder). Die Punkte wurden kontrovers diskutiert und die Argumente bewegten sich zwischen zwei unterschiedlichen Grundauffassungen über den Zweck einer Berufsordnung. So ist die Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer in vielen Punkten deutlich detaillierter und konkreter als die unsrige und eher als eine Art Gebrauchsanweisung für die Berufsausübung zu verstehen. Dies hat den Vorteil größerer Klarheit, dem aber der Nachteil konkreterer Vorschriften für die Berufsausübung gegenüber steht. Die schleswig-holsteinische Berufsordnung hingegen gibt eher eine grobe Orientierung für die Berufsausübung, ist in vielen Punkten deutlich allgemeiner gehalten, lässt dadurch größere Freiräume in der Berufsausübung, was aber im Konfliktfall größere Unklarheit bedeutet und einen höheren Bedarf an juristischer Interpretationskunst nach sich zieht. In den meisten diskutierten Punkten zeichnete sich in der Kammerversammlung eine Tendenz ab, sich für die Beibehaltung der eigenen Regelungen stark zu machen. Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen und wir werden an dieser Stelle darüber berichten, wie der Angleichungsprozess auf Bundesebene weiter geht.
Einmütig wurde es in der Kammerversammlung bei einem Antrag zur Änderung der Fortbildungsordnung. Dieser wurde notwendig, um die mit der KVSH getroffene Vereinbarung zur Fortbildungspflicht (wir berichteten auf den Länderseiten des PTJ II/2008) auch umsetzen zu können.
Zum Abschluss der Sitzung stand noch der Geschäftsbericht 2007 des Versorgungswerkes auf der Tagesordnung. Wie bereits für das Geschäftsjahr 2006 gab es auch diesmal keine Beanstandungen und die Kammerversammlung entlastete ohne Gegenstimme Aufsichtsausschuss und Verwaltungsrat. Ausführlicher wurden Überlegungen diskutiert, für das Versorgungswerk eine eigene Delegiertenversammlung zu wählen, die dann nur aus Mitgliedern des Versorgungswerkes bestünde und die Aufgaben der Kammerversammlung übernehmen würde, in der auch Mitglieder sitzen, die nicht im Versorgungswerk sind. Letztlich stellt sich hier die Frage nach dem Grad der anzustrebenden Unabhängigkeit des Versorgungswerkes von der Kammer. Vor- und Nachteile der Bindung an die Kammer wurden von unserem Justitiar Herrn Andreas Kühnelt ausführlich dargestellt. Ein Bedarf einer Entwicklung des Versorgungswerkes hin zu einer größeren Unabhängigkeit von der Kammer wurde in der Kammerversammlung derzeit mehrheitlich nicht gesehen.
Last but not least: Am Ende der Sitzung erklärten Dr. Angelika Nierobisch und Theo Schneider jeweils ihren Rücktritt aus der Kammerversammlung und dem Ausschuss für Fort- und Weiterbildung. Der Vorstand bedauert diese Rücktritte, da beide Kollegen über viele Jahre berufspolitisch in Schleswig-Holstein sehr kompetent stark engagiert waren.
Bernhard Schäfer
Vizepräsident