Berlin, 05.11.2008
LSG Baden-Württemberg bestätigt G-BA-Entscheidung
Die berufsrechtliche Anerkennung führt nicht zwingend dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen muss. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied in einem Rechtsstreit am 29. Oktober, dass der G-BA berechtigt ist, in seinen Richtlinien über die berufsrechtlichen Regelungen hinauszugehen. Mehr lesen...