Berlin, 07. Juli 2008: BPtK-News
Versorgungsneutralität weitgehend gewährleistet
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 3. Juli 2008 weitere zentrale Regelungen zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bekannt gegeben. Es liegt damit im Zeitplan für den Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009.
Bereits im März dieses Jahres legte das BVA die berücksichtigungsfähigen Krankheiten fest. Dabei konnte erreicht werden, dass ein relativ breites Spektrum an psychischen Erkrankungen zu den insgesamt 80 für den Morbi-RSA berücksichtigungsfähigen Krankheiten gehört. Dies ist eine wichtig Voraussetzung dafür, dass sich Krankenkassen an der Verbesserung der Versorgung beteiligen können, ohne Gefahr zu laufen, damit Risiken an sich zu ziehen, deren Kosten durch die Zuweisungen aus dem Morbi-RSA nicht annähernd gedeckt werden. gesamten Artikel lesen...