PKSH lehnt Vorschläge des Handlungskonzeptes von Prof. Beske ab

Kiel, 07. März 2007

 

Der Vorstand der PKSH betrachtet die von Prof. Beske gemachten Vorschläge zur „Neubestimmung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung“ im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung äußerst kritisch und lehnt diese als überholt und realitätsfern ab.

 

Beskes groteske Behauptung, dass die finanzielle Selbstbeteiligung des Patienten an einer Psychotherapie ein Teil des therapeutischen Prinzips sei, und sein Vorschlag, bei sich weiter verschlechternder Finanzsituation des Gesundheitssystems, die Psychotherapie ganz aus dem Leistungskatalog zu streichen, wird der volkswirtschaftlichen Bedeutung und dem modernen Krankheitsverständnis psychischer Störungen in keiner Weise gerecht.

 

In den aktuellen Gesundheitsberichten der Krankenkassen stehen psychische Störungen an prominenter Stelle bei den Gründen für Krankschreibungen und vorzeitiger Berentung1). Ursachen hierfür liegen zum einen in der zunehmenden Belastung innerhalb der Arbeitswelt, zum anderen aber auch in der hohen Komorbidität somatischer Erkrankungen und psychischer Störungen. Berechnungen zufolge belaufen sich die Folgekosten psychischer Erkrankungen in Europa auf ca. 386 Milliarden Euro im Jahr, wobei lediglich ca. 30 % davon auf direkte Behandlungskosten entfallen. Das Gros der Kosten entsteht durch Arbeitsausfälle und dadurch bedingter verminderter Produktivität.

 

Was allerdings bei derartigen Berechnungen unberücksichtigt bleibt, sind die krankheitsbedingten „Kosten“ der betroffenen Menschen selbst, das persönliche Leiden, die Einschränkungen im Alltagsleben, der Verlust von Lebensqualität und häufig genug auch noch eine soziale Ausgrenzung.

 

Psychisch erkrankten Menschen, die selbst unter den Krankheitsfolgen am meisten leiden (und oftmals infolge Verdienstausfall und z.T. Arbeitslosigkeit erhebliche finanzielle Einbußen durch ihre Erkrankung zu ertragen haben), eine notwendige Behandlung ganz vorzuenthalten oder sie anders zu behandeln als somatisch erkrankte und zu einer finanziellen Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten heranzuziehen, kann nur als antiquiert bezeichnet werden und rückt Psychotherapie als wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren in die Nähe von Wellness-Angeboten. Von dieser Auffassung distanziert sich die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein mit allem Nachdruck!

 

1) siehe u.a. Wittchen et. al. (2005). Size an Burden of mental Disorders in Europe. European Neuropsychopharmacology, 15 (4), 357 - 376