Gegenseitige Anerkennung von Supervisoren mit der Ärztekammer

Kiel, 05. Februar 2007

 

Bei einem gemeinsamen Treffen des Vorstandes der Psychotherapeutenkammer S.-H. mit dem Vorstand der Ärztekammer S.-H. wurden die Qualifikationsanforderungen an Supervisoren thematisiert. Bei einem Vergleich der Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge zwischen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten konnte die PKSH deutlich machen, dass sich die Kriterien an Supervisoren bei den Kammern durchaus entsprechen. Es wurde eine gegenseitige Anerkennung der Supervisoren vereinbart. Das bedeutet, dass die Supervisoren, die von der PKSH anerkannt sind, zukünftig auch von der Ärztekammer anerkannt werden.