Fortbildungspflicht für PsychotherapeutInnen in Kliniken

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist u.a. auch eine Fortbildungspflicht für PsychotherapeutInnen im Krankenhaus eingeführt worden. Die entsprechende Regelung im Gesetz gilt allerdings erst ab dem 01.07.2008. Und sie gilt nur für in zugelassenen Krankenhäusern tätige PsychotherapeutInnen.

Zugelassene Krankenhäuser sind
  • Hochschulkliniken
  • Plankrankenhäuser und
  • Krankenhäuser, die einen Vertrag mit den Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen haben.

Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Homepage der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Zur Information der Bayerischen Kammer klicken Sie bitte hier: mehr >>